Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Die zum 01. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung überträgt dem Bauherrn die Verantwortung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Die Baustellenverordnung dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Hierdurch sind die auf den Bauherren übertragenen Pflichten wesentlich erweitert worden. Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben und ist deshalb für Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Dabei geht es in erster Linie darum, das Risiko einzudämmen, welches dadurch besteht, dass Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen gleichzeitig oder nebeneinander an einem Einsatzort Arbeiten ausführen.
Soweit der Bauherr nicht selbst die Fachkunde hat oder er diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen will, kann er einen Dritten beauftragen: uns!